Danke an Honigmann!
Die staatliche Selbstverwaltung Christina Secker nach UN-Resolution 56/83 forderte die Techniker Krankenkasse auf , diese möge ihre Körperschaftsrechte nach § 99 VwGO in beurkundeter Form nachweisen. Die Kasse war nun aufgefordert dies im Rahmen einer Frist zu tun, andernfalls werde die Krankenkasse rückwirkend gekündigt. Da die Techniker Krankenkasse (TKK) keine Körperschaftsrechte nachweisen konnte hat sie Frau Secker die Kündigung bestätigt. E … Read More